Krankenkassen - Anerkennung - Hinweise

Hammer–Massagepraxis ist bei den meisten Krankenkassen anerkannt.

  • Klassische Massage (Nr. 102)
  • Fussreflexzonenmassage (Nr. 81)
  • Bindegewebsmassage (Nr. 34)
Die Kosten für die Behandlung können in der Regel über die Zusatzversicherung der Schweizer Krankenkassen abgerechnet werden. Für die speziellen Konditionen Ihrer Krankenkasse wenden Sie sich bitte direkt an die Kasse.

WICHTIGER HINWEIS

  • Die Versicherungsnehmer der Krankenkassen Helsana (aussenommen Completa Extra) und deren Untergruppe sowie Visana können die Behandlungen nicht über die Kassen abgerechnet werden. Bei der Krankenkasse Swica werden die Fussreflexzonen Massage übernommen, bei der Klassische Massage nicht.
  • Die CSS sowie ihre Untergruppen übernehmen noch 55 % der Behandlungskosten. Der Differenzbetrag wird von Ihnen getragen.