Krankenkassen - Anerkennung - Hinweise

Hammer–Massagepraxis ist bei den meisten Krankenkassen mit Zusatzversicherung anerkannt.

  • Manuelle Lymphdrainage (Nr. 111)
  • Klassische Massage (Nr. 102)
  • Fussreflexzonenmassage (Nr. 81)
  • Bindegewebsmassage (Nr. 34)
Die Kosten für die Behandlung können in der Regel über die Zusatzversicherung der Schweizer Krankenkassen abgerechnet werden. Für die speziellen Konditionen Ihrer Krankenkasse wenden Sie sich bitte direkt an die Kasse.

WICHTIGE HINWEISE

  • Die Versicherungsnehmer der Krankenkassen Helsana (aussenommen Completa Extra) und deren Untergruppe sowie Visana können die Behandlungen nicht über die Kassen abgerechnet werden. Bei der Krankenkasse Swica werden die Fussreflexzonen Massage übernommen, bei der Klassische Massage nicht.
  • Die Krankenkasse CSS und deren Untergruppen übernehmen ca. 50 % der Behandlungskosten für meine Leistungen. Der Differenzbetrag wird kundenseitig getragen.

Sie haben eine Pyhsiotherapie-Verordnung?

  • Sie haben eine Verordnung für Physiotherapie und möchten von mir behandelt werden und Sie haben eine Zusatzversicherung? Gerne unterstütze ich Sie bei Ihrer Behandlung. Meine Diensleistungen werden über die Zusatzversicherung abgerechnet. Erkundigen Sie sich bitte vor einer Behandlung bei Ihrer Krankenkasse.