Krankenkassen - Anerkennung - Hinweise

Hammer–Massagepraxis ist bei den meisten Krankenkassen mit Zusatzversicherung anerkannt.

  • Klassische Massage (Nr. 102)
  • Fussreflexzonenmassage (Nr. 81)
  • Bindegewebsmassage (Nr. 34)
Die Kosten für die Behandlung können in der Regel über die Zusatzversicherung der Schweizer Krankenkassen abgerechnet werden. Für die speziellen Konditionen Ihrer Krankenkasse wenden Sie sich bitte direkt an die Kasse.

WICHTIGE HINWEISE

  • Die Versicherungsnehmer der Krankenkassen Helsana (aussenommen Completa Extra) und deren Untergruppe sowie Visana können die Behandlungen nicht über die Kassen abgerechnet werden. Bei der Krankenkasse Swica werden die Fussreflexzonen Massage übernommen, bei der Klassische Massage nicht.
  • Die CSS sowie ihre Untergruppen übernehmen +/- 50 % der Behandlungskosten. Die CSS hat den Tarif auf das Jahr 2010 zurück gesetzt. Der Differenzbetrag wird von Ihnen getragen.

Sie haben eine Pyhsiotherapie-Verordnung?

  • Die Physiotherapie-Verordnungen werden immer über die Grundversicherung abgerechnet. Sie haben eine Verordnung für Physiotherapie und möchten von mir behandelt werden. Dazu brauchen Sie eine Krankenkasse Zusatzversicherung.